Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Als zertifizierte SiGeKo-Koordinatoren übernehmen wir alle Aufgaben rund um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß der Baustellenverordnung. Wir sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher, rechtskonform und effizient durchgeführt werden.
Planung und Dokumentation
- Erstellung des SiGe-Plans: Detaillierte Planung aller Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle.
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Gefährdungsbeurteilungen und Risikoanalysen: Identifikation von potenziellen Gefahren und Maßnahmen zur Prävention.
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Dokumentation und Nachverfolgung: Alle Sicherheitsmaßnahmen werden nachvollziehbar dokumentiert.
Koordination und Überwachung
- Abstimmung aller beteiligten Unternehmen: Sicherstellung, dass alle Gewerke die Sicherheitsanforderungen einhalten.
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Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Kontrolle von Arbeitsschutzmaßnahmen und Baustellenorganisation.
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Baustellenbegehungen und Sicherheitsunterweisungen: Regelmäßige Kontrolle und Schulung der Mitarbeiter vor Ort.
Beratung und Unterstützung
- Beratung des Bauherrn: Unterstützung bei allen Fragen zu Arbeitsschutz, Baustellenorganisation und Pflichten nach der Baustellenverordnung.
- Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk: Bereitstellung aller relevanten Sicherheitsinformationen für Folgearbeiten.
Warum mit uns
Mit unserer fachlichen Kompetenz und Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Bauprojekt sicher, effizient und rechtskonform umgesetzt wird.
Sicherheitskoordination Wohnkomplex-Neubau
Ausgangssituation
Ein Bauträger benötigte für den Neubau eines Wohnkomplexes (8 Wohneinheiten) einen SiGeKo gemäß Baustellenverordnung. Mehrere Gewerke arbeiteten gleichzeitig auf der Baustelle.
Durchgeführte Maßnahmen
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Koordination von 12 verschiedenen Gewerken über 18 Monate
Wöchentliche Baustellenbegehungen und Sicherheitskontrollen
Dokumentation und Unterlageführung gemäß BaustellV
Schulungen für Bauleiter und Vorarbeiter
Ergebnis
Das Gutachten ergab bauliche Mängel (defekte Dachabdichtung und fehlende Dämmung) als Hauptursache. Der Vermieter musste die Sanierung übernehmen. Die Familie konnte ihre Miete mindern und erhielt Schadenersatz.